Prüfplaketten und DGUV V3

Elektrische Geräte und Anlagen im Betrieb müssen regelmässig geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3, zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln dazu. Die Prüfplakette am Gerät zeigt auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Hier finden Sie, was bei der Prüfung gemessen wird, wie die Fristen festgelegt werden, wer prüfen darf und worauf es bei Prüfplaketten und Kerbzangen ankommt. Die Antworten fassen die Regeln zusammen und ersetzen nicht die Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb.

Weiterlesen: Prüfplaketten, Zangen für Prüfplaketten.

Was wird bei der DGUV-V3-Prüfung geprüft?

Die Prüfung besteht aus Besichtigen, Messen und Erproben, danach werden Ergebnis und nächster Prüftermin dokumentiert. Die Sichtprüfung kommt immer zuerst, denn sie deckt die meisten Mängel auf.

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Eine feste Frist gibt es nicht, der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Für ortsveränderliche Geräte nennt die DGUV V3 als Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate, für ortsfeste Anlagen 4 Jahre.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die zugleich zur Prüfung befähigte Person ist. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nicht eigenverantwortlich prüfen, sondern die Prüfperson im Prüfteam unterstützen.

Was muss auf einer Prüfplakette stehen?

Eine Plakettenpflicht gibt es nicht. Wird eine Plakette verwendet, muss der Termin der nächsten Prüfung erkennbar sein. Empfohlen sind zusätzlich Prüfdatum und Prüfgrundlage, etwa DIN EN 50699 (VDE 0702).

Wie markiert man eine Prüfplakette richtig?

Üblich ist, den Monat der nächsten Prüfung auf dem Monatskranz mit einer Kerbzange zu lochen, solange die Plakette noch auf dem Trägerpapier sitzt. Danach wird sie gut sichtbar und dauerhaft am Gerät angebracht.
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