Die DGUV Vorschrift 3 heisst vollständig "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Sie ist ein inhaltlich unveränderter Nachdruck der früheren BGV A3 und verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte prüfen zu lassen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und danach in regelmässigen Abständen.
Wie die Wiederholungsprüfung abläuft, beschreibt die DGUV Information 203-070. Am Anfang steht das Besichtigen. Geprüft werden Stecker, Anschlussleitung mit Zugentlastung und Knickschutz, Gehäuse und Schalter, ausserdem die Lesbarkeit sicherheitsrelevanter Aufschriften und Anzeichen von Überlastung. Laut DGUV werden rund 80 Prozent aller Mängel schon bei der Sichtprüfung erkannt.
Danach wird gemessen. Bei Geräten der Schutzklasse I gehören dazu der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand und der Schutzleiterstrom, bei berührbaren leitfähigen Teilen ohne Schutzleiterverbindung auch der Berührungsstrom. Der Schutzleiterwiderstand darf bei Leitungen bis 5 m und 1,5 mm² höchstens 0,3 Ohm betragen, je weitere 7,5 m kommen 0,1 Ohm dazu, insgesamt höchstens 1 Ohm. Der Isolationswiderstand muss bei Schutzklasse I mindestens 1 Megaohm betragen, bei Geräten mit Heizelementen 0,3 Megaohm, bei Schutzklasse II mindestens 2 Megaohm.
Zum Schluss wird erprobt, ob die Teile, die der Sicherheit dienen, bestimmungsgemäss funktionieren, zum Beispiel Schalter und Schutzeinrichtungen. Erprobt wird nur so weit, wie es für den Nachweis der Sicherheit nötig ist. Die Prüfung gilt nur als bestanden, wenn jeder Einzelschritt ein positives Ergebnis hat.
Grundlage für die Messungen an ortsveränderlichen Geräten sind heute die Normen DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach einer Reparatur. Die frühere DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen. Jede Prüfung wird dokumentiert, mindestens mit Art, Umfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der Prüfperson.
Weiterlesen: Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?, Prüfplaketten.