Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber selbst fest. So verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung: Art, Umfang und Fristen der Prüfungen werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert. Die DGUV Vorschrift 3 gibt dafür Richtwerte vor. Sie sind als Orientierung gedacht, Abweichungen müssen begründet werden.

Für ortsveränderliche Geräte, Verlängerungsleitungen und Geräteanschlussleitungen mit Stecker beträgt der Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden. Die Obergrenze liegt in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen bei einem Jahr, in Büros und unter ähnlichen Bedingungen bei zwei Jahren.

Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel nennt die Vorschrift 4 Jahre. Betriebsstätten besonderer Art, etwa nach der Gruppe 700 der DIN VDE 0100, werden jährlich geprüft.

Für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen gelten eigene Fristen. In nichtstationären Anlagen, zum Beispiel auf Baustellen, wird die Wirksamkeit monatlich geprüft, von einer Elektrofachkraft oder mit geeigneten Prüfgeräten von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person, die Prüftaste betätigt der Benutzer an jedem Arbeitstag. In stationären Anlagen wird die Prüftaste alle 6 Monate gedrückt.

Wer eine Frist festlegt, sollte Einsatzort, Beanspruchung und bisherige Prüfergebnisse berücksichtigen. Ein Bohrhammer auf der Baustelle braucht ein kürzeres Intervall als eine Schreibtischlampe im Büro.

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