Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Die DGUV Information 203-070 beschreibt die Prüfperson genauer: Sie erfüllt die Anforderungen an eine Elektrofachkraft und zugleich an eine zur Prüfung befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Elektrofachkraft ist nach der DGUV Vorschrift 3, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die technische Regel TRBS 1203 nennt für die befähigte Person bei elektrischen Gefährdungen eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare elektrotechnische Qualifikation, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. Dazu kommt regelmässige Weiterbildung.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen spielen in der Praxis oft eine Rolle. Die ältere Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 lässt sie bei ortsveränderlichen Geräten mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten noch prüfen. Nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 braucht die Prüfperson aber eine elektrotechnische Qualifikation. Die DGUV Information 203-071 stellt deshalb klar, dass unterwiesene Personen wiederkehrende Prüfungen nicht eigenverantwortlich durchführen, sondern die Prüfperson im Prüfteam unterstützen.

Die Verantwortung dafür, dass geprüft wird, bleibt beim Unternehmer. Er wählt die Prüfperson aus und legt Fristen und Umfang fest. Viele Betriebe beauftragen dafür einen Elektrofachbetrieb.

Weiterlesen: Was wird bei der DGUV-V3-Prüfung geprüft?.

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