Die Regelwerke verlangen keine Prüfplakette. Das stellt die DGUV Information 203-071 ausdrücklich fest. Pflicht ist dagegen die Dokumentation jeder Prüfung. Für Geräte, die an wechselnden Orten eingesetzt werden, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung ausserdem einen Nachweis über die letzte Prüfung am Einsatzort. Die Prüfplakette ist dafür eine anerkannte und praktische Form.
Wenn eine Plakette verwendet wird, muss nach der DGUV Information 203-070 der Zeitpunkt der nächsten Prüfung erkennbar sein. Das ist der eigentliche Zweck: Jeder Benutzer sieht ohne Unterlagen, ob das Gerät noch geprüft ist.
Die DGUV empfiehlt in ihrem Mustervertrag zusätzlich das Prüfdatum und die Prüfgrundlage, also die angewandte Norm. Verbreitet sind ausserdem Name oder Kürzel des Prüfers, Inventarnummer oder ein Barcode, der zum Prüfprotokoll führt. Das ist übliche Praxis, aber keine Vorschrift.
Eine Plakette gehört nur auf Geräte, die die Prüfung bestanden haben. Sie belegt, dass geprüft wurde, aber nicht, dass das Gerät mängelfrei ist. Alte und abgelaufene Plaketten werden entfernt, damit keine widersprüchlichen Angaben am Gerät kleben.
Eine verbindliche Jahresfarbe gibt es nicht. Die Hersteller verwenden unterschiedliche Farben, auch im Sortiment von Traub gibt es Plaketten für 2026 in verschiedenen Farben. Entscheidend ist, dass Jahr und Monat eindeutig ablesbar sind.
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