KPP5971-17 Prüfplakette "geprüft nach DGUV Vorschrift 3 - 2017" rot/ weiss

Traub Bestellnummer
KPP5971-17
Hersteller Nummer
KPP5971-17
ARTNR
51-00347
Kurzbeschreibung
Prüfplakette "geprüft nach DGUV Vorschrift 3" - rot/ weiss Jahr 2017 50 x 20 mm für Kabeldurchmesser bis 15 mm VPE 6 Stück
1,95 €
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  • Material: Folie selbstklebend
  • Farbe: rot / weiß auf weißem Untergrundfeld
  • Befestigungsbereich in transparenter Ausführung zum Umwickeln des Kabels
  • Größe: 50 x 20 mm, ideal für Kabeldurchmeser bis 15 mm

Das ideale System zur schnellen Erkennung von Prüfintervallen und Wartungsdaten für Sicherheitstests.

  • Dokumentenfolie wird beim Abziehen zerstört 
  • Nicht erneut verklebbar 
  • Für glatte und leicht strukturierte Oberflächen
  • Temperaturbeständig: -50°C bis +110°C 
  • Für Innen und Außen geeignet 

Hinweis:
Zum 01.05.2014 hat die DGUV neue Bezeichnungen für die bisherigen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften eingeführt.
In diesem Zusammenhang wird der Titel der bisherigen Plakette mit der Bezeichnung BGV A3 in DGUV Vorschrift 3 umbenannt.
Der Inhalt der Verordnung, auf den die Prüfplakette verweist, wurde nicht verändert.

Technische Daten
Gewicht (KG) 0.005000
Herstellungsland Deutschland
Prüfplakette Durchmesser 19 mm
Prüfplakette Farbe / Aufdruck rot / weiss "geprüft nach DGUV Vorschrift 3"
Prüfplakette Jahr 2017
Prüfplaketten pro Karte (VPE) 6
Statistische Warennummer 39269092
Kundenfragen

Was wird bei der DGUV-V3-Prüfung geprüft?

Die Prüfung besteht aus Besichtigen, Messen und Erproben, danach werden Ergebnis und nächster Prüftermin dokumentiert. Die Sichtprüfung kommt immer zuerst, denn sie deckt die meisten Mängel auf.

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Eine feste Frist gibt es nicht, der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Für ortsveränderliche Geräte nennt die DGUV V3 als Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate, für ortsfeste Anlagen 4 Jahre.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die zugleich zur Prüfung befähigte Person ist. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nicht eigenverantwortlich prüfen, sondern die Prüfperson im Prüfteam unterstützen.

Was muss auf einer Prüfplakette stehen?

Eine Plakettenpflicht gibt es nicht. Wird eine Plakette verwendet, muss der Termin der nächsten Prüfung erkennbar sein. Empfohlen sind zusätzlich Prüfdatum und Prüfgrundlage, etwa DIN EN 50699 (VDE 0702).

Wie markiert man eine Prüfplakette richtig?

Üblich ist, den Monat der nächsten Prüfung auf dem Monatskranz mit einer Kerbzange zu lochen, solange die Plakette noch auf dem Trägerpapier sitzt. Danach wird sie gut sichtbar und dauerhaft am Gerät angebracht.
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