Eine CEE-Steckdose ist Teil der festen Elektroinstallation. Nach der DGUV Vorschrift 3 dürfen elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht errichtet und geändert werden. Arbeiten an der Hausinstallation hinter der Hausanschlusssicherung erlaubt die Niederspannungsanschlussverordnung nur dem Netzbetreiber oder einem eingetragenen Installationsunternehmen.
Belegt wird nach der Beschriftung an den Klemmen: L1, L2, L3, N und Schutzleiter. Grüngelb gehört an den Schutzleiter, Blau an den Neutralleiter. Die Klemmen nehmen nur einen bestimmten Querschnitt auf, bei 16-A-Steckdosen eines gängigen Herstellers 1 bis 2,5 mm², bei 32 A 2,5 bis 6 mm². Welcher Querschnitt nötig ist, ergibt sich aus Absicherung, Leitungslänge und Verlegeart.
Abgesichert wird die Steckdose höchstens mit ihrem Bemessungsstrom, eine 32-A-Steckdose also mit höchstens 32 A. Steckdosen bis 32 A, die von Laien benutzt werden können, brauchen nach DIN VDE 0100-410 zusätzlich eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit höchstens 30 mA Bemessungsdifferenzstrom.
Angeschlossen wird nur im spannungsfreien Zustand, nach den fünf Sicherheitsregeln: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschliessen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken. Nach dem Anschluss wird das Drehfeld geprüft. Bei der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 ist für Drehstromsteckdosen ein Rechtsdrehfeld nachzuweisen, also die Phasenfolge L1, L2, L3. Dafür gibt es Drehfeldrichtungsanzeiger, die einfach in die Steckdose gesteckt werden.
Für den Einsatz im Freien oder in feuchter Umgebung muss die Schutzart passen. IP44 schützt gegen Spritzwasser, IP67 gegen zeitweiliges Untertauchen.
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